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Zuständigkeit

Das Amtsgericht Dannenberg (Elbe) nimmt als Organ der Rechtsprechung zahlreiche Aufgaben wahr. Neben der Rechtsprechung in Strafsachen und zivilrechtlichen Streitigkeiten, werden vor allem bei den Amtsgerichten in der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit vielfältige Aufgaben wahrgenommen.

Zivilsachen
Das Amtsgericht entscheidet über alle privatrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 5.000,00 EUR sowie über Wohnraumstreitigkeiten. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal.

Rechtsantragstelle
Die Aufgabe der Rechtsantragstelle besteht darin, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle Sie nicht rechtlich beraten darf! Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal .

Die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Dannenberg (Elbe) finden Sie im derzeitigen Dienstgebäude An den Ratswiesen 4 in Dannenberg (Elbe) im Zimmer 113 im 1. OG. Die Rechtsantragsstelle ist barrierefrei zu erreichen. Montag bis Freitag unterstützen wir Sie in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr bei der Aufnahme gerichtlicher Erklärungen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Bitte planen Sie ggf. Wartezeit ein und bringen Sie alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung für Ihr Anliegen von Bedeutung sein könnten.

Insolvenzgericht
Für den Bezirk des Amtsgerichts Dannenberg (Elbe) ist das Amtsgericht Uelzen zentral für Insolvenzangelegenheiten zuständig. Besuchen Sie die Webseite des Amtsgerichts Uelzen.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Insolvenzgerichts sowie allgemein zur Insolvenz finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal

Nachlassgericht
Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal.

Zur Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung, Beantragung eines Erbscheins und/oder Rückgabe eines im Amtsgericht Niedersachsen verwahrten Testaments oder Erbvertrag bitten wir um telefonische Terminvereinbarung. Die Telefonnummern entnehmen Sie bitte unserem Telefonverzeichnis. Weiterhin stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der vorgenannten Telefonnummer für Auskünfte, welche Unterlagen für den Termin benötigt werden, gerne zur Verfügung.

Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckungsabteilung hilft bei der Durchsetzung von festgestellten Ansprüchen mittels staatlicher Gewalt. Zu den Aufgaben gehören u. a. der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Entscheidung von Vollstreckungsschutzanträgen, Versteigerung von Grundstücken. Weitere Informationen zur Zwangsvollstreckung und zur Zwangsversteigerung finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal .

In Niedersachsen wird das landesweite Schuldnerverzeichnis durch das Zentrale Vollstreckungsgericht Goslar geführt. Weitere Informationen zum Schuldnerverzeichnis und der Vermögensauskunft finden Sie auf der Seite des Zentralen Vollstreckungsgerichts in Goslar .
Beim Amtsgericht Dannenberg (Elbe) finden die Zwangsversteigerungstermine im Saal 101 statt. Bitte beachten Sie, dass Versteigerungstermine kurzfristig aufgehoben werden können. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestätigen Ihnen gern kurz vor dem angesetzten Termin telefonisch, ob die Versteigerung stattfindet. Die Telefonnummern entnehmen Sie bitte unserem Telefonverzeichnis.
Verkehrswertgutachten können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr einsehen. Gerne lassen wir Ihnen auf Ihre schriftliche Anfrage unter Angabe der Geschäftsnummer eine Ablichtung des Verkehrswertgutachtens zukommen. Bitte beachten Sie, dass eine Dokumentenpauschale in Höhe von 0,50 Euro/Seite in Rechnung gestellt wird.

Strafsachen
Das Amtsgericht entscheidet in Strafsachen der leichten bis mittelschweren Kriminalität sowie in Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Weiterhin werden bestimmte Entscheidungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch das Amtsgericht getroffen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Strafverfahren finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal.

Betreuung & Vormundschaft
Das Betreuungsrecht regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für einen Erwachsenen, der aus Krankheits- oder Altersgründen seine Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Dem Hilfebedürftigen kann ein Betreuer zur Seite gestellt werden, der alle Aufgaben eines durch richterlichen Beschluss festgelegten Bereichs regelt. Dies wird nur dann erforderlich, wenn der Betroffene nicht mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall seiner Hilfsbedürftigkeit selbst vorgesorgt hat. Ein Vormund wird für Minderjährige ohne sorgeberechtigten Elternteil eingesetzt.

Sollten Sie weitere Fragen zu einzelnen Rechtsbegriffen haben, steht Ihnen das Stichwortverzeichnis im Niedersächsischen Landesjustizportal zur Verfügung.

Familienabteilung
Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist in familienrechtlichen Verfahren fast immer zwingend erforderlich und dürfte zur optimalen Interessenwahrnehmung geboten sein.

Anwaltszwang besteht in Scheidungsverfahren. Mindestens einer der beiden Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein. Der Ehepartner, der der Ehescheidung zustimmt und selbst keine Anträge stellen will, ist nicht verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Darüber hinaus besteht Anwaltszwang in Unterhaltssachen und Güterrechtssachen.

Die Einigung der Eltern im Falle der Trennung auch über das Sorge- oder Umgangsrecht beschleunigt das Scheidungsverfahren. Der Gesetzgeber sieht die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall und erstrebenswert an. Wichtige Hilfestellungen hierfür vermag Ihnen das örtliche zuständige Jugendamt zu geben.

Das Jugendamt sollte auch im Falle von Streitigkeiten oder bei Zweifeln zu Vaterschaftsfragen oder zur Höhe von Unterhaltsleistungen kontaktiert werden.

Erste Hinweise und Anhaltspunkte für die Bestimmung von Unterhaltsansprüchen können der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden. Diese stellt lediglich Richtlinien auf und sie stellt kein verbindliches Gesetz dar.

Weitere Informationen zu der Arbeit von Familiengerichten finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal .

Grundbuchamt
Das bisher tatsächlich als Grundbuch geführte Register über die Eigentums- und Belastungsverhältnisse an Grundstücken gehört der Vergangenheit an. Heutzutage wird das Grundbuch elektronisch geführt. Die Einsichtnahme in das Grundbuch erfolgt weiterhin im Grundbuchamt.

Einfache oder amtliche Ausdrucke des Grundbuches erhalten Sie auf Antrag gegen eine Gebühr von 10,00 € bzw. 20,00 €. Eine telefonische Antragstellung reicht nicht aus!

Für die Aufnahme von in Grundbuchangelegenheiten erforderlichen Erklärungen wie z.B. Grundstückskauf- oder Grundstücksübertragungsverträgen, Grundschuldbestellungen usw. sind Notarinnen und Notare zuständig. Nur in wenigen Ausnahmefällen wie z.B. bei einer Berichtigung des Grundbuches nach dem Tod des Eigentümers genügt eine einfache schriftliche Antragstellung ohne Beteiligung einer Notarin oder eines Notars.

Weitere Informationen zum Thema Grundbuch und Register finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal.

Gerichtsvollzieher
Bei dem Amtsgericht Dannenberg (Elbe) sind 4 Gerichtsvollzieher*innen beschäftigt.

Ihre Vollstreckungsaufträge richten Sie an

Amtsgericht Dannenberg (Elbe)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
An den Ratswiesen 4
29451 Dannenberg (Elbe).

Ihre Aufträge werden unverzüglich an die zuständige Gerichtsvollzieherin bzw. den zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet. In sehr dringenden Fällen können Sie den zuständigen Gerichtsvollzieher in der Gerichtsvollzieherverteilerstelle unter der Rufnummer 05861 954-335 erfragen.

Weitere Informationen rund um das Thema Gerichtsvollzieher und Zwangsvollstreckung finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal .

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